Kostenübernahme

Kostenübernahme

Neuropsychologische Therapie:
Alle Kassen und privat
Die neuropsychologische Behandlung ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich versicherte Patienten haben bei entsprechender Indikation einen Anspruch auf ambulante neuropsychologische Therapie. Auch private Krankenversicherungen, Beihilfe, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen übernehmen häufig die Kosten für eine Behandlung. Der Krankheitsbeginn darf jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. 
Bringen Sie zum ersten Termin bitte  ihre Krankenkassenkarte und eine Bestätigung von einem Neurologen über die hirnorganische Erkrankung / Schädigung mit ICD-10 Diagnose und Datum des Krankheitseintritts mit. Dies kann auch der Abschlussbericht einer Rehabilitationsklinik sein.

Verhaltenstherapie:
Private Krankenversicherung / Beihilfe

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